Durchführungsbestimmungen

Übersicht:

1. Durchführungsbestimmung zur Satzung

beschlossen auf dem 1. Bundestag am 5. 6. 1993

Nach intensiven Beratungen wurden auf dem Ersten Bundestag des Bundesverbandes Minnesang am Sonnabend den 5. Juni des Jahres 1993 in Halle an der Saale folgende Durchführungsbestimmungen zur Satzung mehrheitlich beschlossen:

1) Zu Artikel 7 Abs. 2: Mitgliedsbeiträge

1. Die Mitgliedsbeiträge im Bundesverband Minnesang gliedern sich in zwei verschiedene Teile:
a) Jahresbeitrag
b) Verbrauchsabhängige Differenzausgleichsergänzungsabgabe

Der Jahresbeitrag ist einmal jährlich zu entrichten. Er beträgt 12,34 DM. (Achtung: Aktualisierung)
(Hinweis: 1234 - leicht zu merken, nur Komma richtig setzen.)
(Hinweis 2: 1234 ist wahrscheinlich das Todesjahr Walthers von der Vogelweide)
Dieser Beitrag ist zur Abdeckung laufender Kosten wie z.B. Kopien für Verbandsmitteilungen und Einladungen sowie für das Porto bestimmt.

3. Die Verbrauchsabhängige Differenzausgleichsergänzungsabgabe wird pro Mitgliederversammlung erhoben und dient zur Bestreitung der damit unmittelbar
anfallenden Kosten. Sie wird vom Veranstalter durch Aufteilung der Kosten auf
die anwesenden Mitglieder ermittelt und eingetrieben.

2) Zu Artikel 10 Abs. 1: Ämter

1. Folgende Ämter wurden neu aufgenommen:

a) Stimmbandnachspanner
b) Weinverkoster
c) Menüzusammensteller
d) Herold
e) Philosophisch-geistiger Berater

2. Folgende Ämter erhalten eine inhaltliche Bestimmung:

a) Gleichstellungsbeauftragte: Ihre Aufgabe ist es, stets einen gleichmäßig hohen Füllungsstand der Gläser während den Mitgliederversammlungen sicherzustellen.

b) Herold: Der Herold des Bundesverbandes Minnesang ist dafür zuständig, die Außen-
konakte des Verbandes durch Zuhilfenahme geeigneter, auch moderner Medien zu optimieren (z.B. duch Fidscho, Ti Vieh-Sendungen, Einrichtung einer Rubrik im SPIEGEL:"Neues vom Minnesang" etc.).

 

2. Durchführungsbestimmung zur Satzung


beschlossen auf dem 5. Bundestag am 13. 5. 1995

Nach intensiven Beratungen im Regen wurden auf dem Fünften Bundestag des Bundesverbandes Minnesang am Sonnabend, den 13. Mai des Jahres 1995 in Colditz folgende Durchführungsbestimmungen zur Satzung mehrheitlich beschlossen:

1) Zu Artikel 2 Abs. 2d: Pflege und praktische Umsetzung des Minnesangs auf Bundestagen


1. Die Bundestage des Bundesverbandes Minnesang werden künftig mindestens einmal jährlich und zwar am ersten Wochenende im Mai, welches nicht mit dem 1. Mai zusammenhängt, von Freitag bis Sonntag stattfinden.

das heißt für 1996 vom 3. bis 5.5., für 1997 vom 9. bis 11.5. etc.

2. Kurzfristige Einberufungen zu weiteren Bundestagen außerhalb der festgelegten Daten werden bevorzugt das erste (feiertagsfreie!) Januarwochenende des Jahres betreffen (4.-5.1.97, 10.-11.1.98 etc.). Dieses Datum hat sich insofern als günstig erwiesen, da man so kurz nach Silvester noch freie Valenzen in den Terminkalendern und Jugenherbergen findet.

3. Orte wurden nicht festgelegt. Im Mai sind jedoch sicherlich die entfernteren Ziele günstiger. Es wird an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, daß die Anmeldungen verbindlich sind und i.d.R. mit einer Zahlungsverpflichtung (auch bei Nichterscheinen) einhergehen.

4. Die Bundestage werden in Jugendherbergen abgehalten, da dort Unterkunft, Kongreßräume und die notwendige Technik vorhanden sind, ohne ein Mitglied übermäßig zu belasten.

5. Aus diesem Grund ist der Bundesverband Minnesang körperschaftliches Mitglied im DJH (Deutschen Jugendherbergswerk) Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. mit einem Jahresbeitrag von 50,00 DM, womit die Übernachtung einer Gruppe von mindestens 4 Personen ohne eigenen Jugendherbergsausweis gewährleistet ist.

2) Zu Artikel 10 Abs. 1: Ämter


1. Folgende Ämter wurden neu aufgenommen:

a) Adelgunde

b) Lautenträger

2. Folgendes Amt erhält eine inhaltliche Bestimmung:

Lautenträger: Seine Aufgabe ist es, die Verbandslaute stets wohlgestimmt in Reichweite sangeslustiger Minnesänger zu halten und sie vor An- und Übergriffen inform von Knüffen und Stößen sowie unsachgemäßem Gebrauch zu bewahren.

 

Übersicht & Erklärung
der Formen der Mitgliedschaft


Zur besseren Einsicht in die Gliederung unseres Verbandes wurden den verschiedenen Mitgliedschaftsstufen eindeutige Bezeichnungen zugeordnet. Wir verfügen demzufolge über FÜNF Arten von Mitgliedern:

1) Mitglieder

sind solche, die einen Aufnahmeantrag nicht nur erhalten, sondern auch ausgefüllt und unterschrieben wieder abgegeben haben.

2) Anwärter

sind selbige, die Interesse bekundet und einen Aufnahmeantrag erhalten haben, der der Verwalthung jedoch noch nicht zugegangen ist.

3) Förderer

sind Entrichter eines dreifachen Jahresbeitrages und brauchen keinen Aufnahmeantrag.

4) Anhänger

sind interessiert, aber aus verschiedenen inneren oder äußeren Gründen noch kein Anwärter.

5) Ehrenmitglieder

werden ernannt.

Jeder sollte nun prüfen ob sein derzeitiger Status im Verband mit dem von ihm gewünschten übereinstimmt und bei eventuellen Unstimmigkeiten geeignete Maßnahmen einleiten.

Die Verwalthung steht allen Hilfesuchenden dabei beratend zur Seite.

 

Änderungsverordnung

zur Präzisierung zur 2. Durchführungsbestimmung zur Satzung
beschlossen auf dem 7. Bundestag am 26. 4. 1997

In Anbetracht konkreter Gegenbenheiten ist die auf dem 6. Bundestag im Mai 1996 beschlossene Präzisierung zur 2. Durchführungsbestimmung zur Satzung wie folgt zu verändern:
1. Der Satz: "Die Bundestage des Bundesverbandes Minnesang werden künftig mindestens einmal jährlich und zwar am ersten Wochenende im Mai, welches nicht mit dem 1. Mai oder einem anderen Feiertag zusammenhängt, von Freitag bis Sonntag stattfinden." ist zu ergänzen mit: "falls nicht etwas anderes auf dem vorangehenden Bundestag beschlossen wird."
2. Nach dem Satz: "Sollte kein geeignetes Maiwochenende zur Verfügung stehen, fällt der Bundestag auf das letzte feiertagsfreie Aprilwochenende." ist der Satz "Sollte der Bundestag an einem sehr weit entfernten Ort stattfinden, kann er auch ausnahmsweise auf das Wochenende, das den 1. Mai enthält, verlegt werden, sofern dies eine Verlängerung der freien Tage mit sich bringt." anzufügen.

Der Präsident bittet um freundliche Kenntnisnahme.

Beitragsaktualisierung

Im Rahmen der Währungsumstellung wurde der Jahresbeitrag zum Bundesverband Minnesang angepasst. Dabei wurde mit Rücksicht auf die Mitglieder der Umstellungsaufwand minimiert und auf diese Weise Einsparungen im Verwaltungsaufwand ermöglicht. Der neue Beitrag entspricht in seiner numerischen Angabe dem alten, lediglich das Währungssymbol ist entsprechend anzupassen und beträgt folglich nun 12,34 €.